Erdwärme für Bayern
 
   
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Genehmigung

Bei Planung, Bau und Betrieb von erdgekoppelten Wärmepumpen sind in Deutschland die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die wasserrechtlichen Regelungen und die Wassergesetze der Länder zu beachten. Dienen Erdwärmekollektoren als Wärmequellenanlage, genügt in der Regel eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Werden Erdwärmesonden eingesetzt, kann je nach Bundesland und Bodenbeschaffenheit ein Genehmigungsverfahren erforderlich werden. Werden keine tieferliegenden Grundwasserstockwerke angebohrt, wird die Genehmigung in der Regel problemlos erteilt. Im anderen Fall sind meist zusätzliche, von den hydrologischen Gegebenheiten abhängige Maßnahmen, z. B. Abdichtung durch geeignete Verfüllung, auszuführen, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen.