Genehmigung
Bei Planung, Bau und Betrieb von erdgekoppelten Wärmepumpen sind in
Deutschland die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die
wasserrechtlichen Regelungen und die Wassergesetze der Länder zu
beachten. Dienen Erdwärmekollektoren als Wärmequellenanlage, genügt in
der Regel eine Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Werden Erdwärmesonden eingesetzt, kann je nach Bundesland und
Bodenbeschaffenheit ein Genehmigungsverfahren erforderlich werden.
Werden
keine tieferliegenden Grundwasserstockwerke angebohrt, wird die
Genehmigung in der Regel problemlos erteilt. Im anderen Fall sind meist
zusätzliche, von den hydrologischen Gegebenheiten abhängige Maßnahmen,
z. B. Abdichtung durch geeignete Verfüllung, auszuführen, um den Schutz
des Grundwassers sicherzustellen.
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